Mehr Opfer von Ärztefehlern registriert - Hohe Dunkelziffer
Falsche Diagnosen, verkehrte Behandlungen und mangelhafte Aufklärung - immer mehr Patienten bekommen von Gutachtern der Ärzteschaft Recht. Und die Dunkelziffer ist hoch.
Berlin (dpa) - Die Zahl der Kunstfehler bei medizinischen Behandlungen steigt: In 2287 Fällen kamen ärztliche Gutachterstellen im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis, dass Behandlungen, Diagnosen oder die Patientenaufklärung fehlerhaft oder unzulänglich waren. 2010 waren es noch 2199 Fälle. Dies zeigt die am Dienstag in Berlin veröffentlichte Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Für 99 Patienten endeten die ärztlichen Fehler tödlich, in 721 weiteren Fällen kam es zu Dauerschäden.
Am häufigsten werfen Patienten ihren Ärzten vor, bei Operationen geschludert zu haben. 3808 Beschwerden dieser Art erreichten die Gutachter 2011. Nach der Häufigkeit folgen dann Anträge wegen mutmaßlicher Fehler nach der Operation und bei Diagnosen.
Unklar war zunächst, ob der Anstieg auch mit einer besseren Information der Patienten über ihre Beschwerdemöglichkeiten zusammenhängt. Insgesamt gab es etwas mehr Entscheidungen der ärztlichen Stellen: 7452 nach 7355 im Vorjahr. Es beschwerten sich auch etwas mehr Patienten: 11 107 nach 11 016 ein Jahr zuvor.
Auch andere Instanzen verfolgen medizinische Fehler. Adressaten sind dann Gerichte, Krankenkassen und Haftpflichtversicherer. Schätzungen gehen von insgesamt jährlich rund 40 000 Beanstandungen aus. Und Experten sind sich sicher, dass die beanstandeten Fehler nur die Spitze eines Eisbergs sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen forderten für die Patienten eine erleichterte Beweislast bei Behandlungsfehlern. «Patienten müssten danach nur noch belegen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass sie einen Schaden erlitten haben.» Im Zweifelsfall sollten die behandelnden Ärzte oder Kliniken dann anders als heute beweisen müssen, dass ihr Fehler den Schaden nicht verursacht hat, wie das Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands, Gernot Kiefer, in der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Dienstag) erklärte. Mit so einer abgeschwächten Beweislastumkehr würde die Position der Patienten in Haftungsprozessen gestärkt.
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